Umsatzsteuer: Ermäßigter oder voller Steuersatz für den Betreiber eines Schwimmbadkiosks?
Leitsatz
1. Der Betreiber eines Schwimmbadkiosks mit ca. 80 Sitzplätzen zur Bewirtung der Badegäste liefert die von ihm -teilweise
selbst zubereiteten, teils warmen, teils kalten- Speisen und Getränke auch dann zum Verzehr an Ort und Stelle, wenn ein Teil
der Badegäste die Speisen und Getränke auf den mit dem Kiosk in räumlichem Zusammenhang stehenden Rasen- und Freizeitflächen
verzehrt.2. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle hat sich
durch die Übernahme der in § 12 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 UStG 1991 enthaltenen Regelungen in § 3 Abs.9 Sätze 4 und 5 UStG
1999 inhaltlich nichts geändert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 332 GAAAB-06194
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