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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 11/95

Gesetze: EStG § 10e Abs. 4 S. 1, EStG § 10e Abs. 4 S. 2, EStG § 10e Abs. 4 S. 3, EStG § 7b Abs. 6 S. 1, EStG § 10e Abs. 5 S. 1, EStG § 26 Abs. 1 S. 1

Objektverbrauch der Witwe durch frühere gemeinsame Inanspruchnahme der Abschreibung nach § 7b EStG als Miteigentümerin mit dem verstorbenen Ehemann

Leitsatz

Fallen bei Eheleuten, die erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG für ein ihnen gemeinsam gehörendes Bauwerk in Anspruch genommen haben, die Voraussetzungen des § 26 Abs.1 EStG durch den Tod eines Ehegatten weg, so ist der Anteil des überlebenden Ehegatten als ein begünstigtes Objekt i.S. von § 7b EStG zu behandeln. Infolge Objektverbrauchs steht dem überlebenden Ehegatten daher nicht mehr für ein weiteres Objekt die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG zu (vgl. , BStBl II 1991, 143).

Fundstelle(n):
ZAAAB-06166

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