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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 197/96

Gesetze: EStG 1990 § 52 Abs. 15 S. 4, EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStG § 13 Abs. 2, EStG § 13a Abs. 3 Nr. 4, EStG § 13a Abs. 7

Keine steuerfreie Entnahme einer zweiten, im Jahr 1986 nicht der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Wohnung aus dem Betriebsvermögen eines Landwirts

Einkommensteuer 1990 und 1991

Leitsatz

Ein Landwirt kann nach 1986 nur eine, im Jahr 1986 der Nutzungswertbesteuerung unterliegende, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 EStG steuerfrei aus seinem Betriebsvermögen entnehmen; eine im selben Wohnhaus befindliche zweite, von Anfang an als Betriebsvermögen bilanzierte, erst nach 1986 ausgebaute und anschließend fremdvermietete, im Jahr 1986 nicht der Nutzungswertbesteuerung unterliegende Wohnung kann dagegen nicht steuerfrei entnommen werden.

Fundstelle(n):
LAAAB-06149

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