Wiedereinsetzung bei Vorschulden der zur Sichtung des
Posteingangs hinzugezogenen Hilfsperson
Beginn der Frist
für den Wiedereinsetzungsantrag
Nichtigkeit eines
Bescheides wegen materiell-rechtlichen Fehlern des FA
Einkommensteuer 1990 bis 1991
Leitsatz
1. Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand: Wird zur Unterstützung bei der Wahrung einer gesetzlichen Frist
eine Hilfsperson hinzugezogen, so ist dem Beteiligten deren Verschulden nicht
zuzurechnen, wenn die Hinzuziehung sachgerecht ist und der Beteiligte die
Hilfsperson in zumutbarer Weise unterweist und beaufsichtigt.
2. Die Frist für die Stellung
des Antrags auf Wiedereinsetzung nach § 110 Abs. 2 AO 1977 beginnt nicht
erst mit der wiederholten Übersendung des Einkommensteuerbescheids,
sondern mit der zeitlich zuvor erfolgten Übermittlung der
Vollstreckungsankündigung, wenn der Steuerpflichtige dadurch bereits
Kenntnis darüber erlangt, dass das FA seiner Einkommensteuererklärung
offensichtlich nicht gefolgt ist.
3. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt
ist nicht allein schon deshalb nichtig, weil er auf grob fehlerhafter Anwendung
des geltenden Rechts beruht. Selbst eine Häufung von Fehlern führt
nicht zur Nichtigkeit.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1490 EFG 2002 S. 1490 Nr. 23 BAAAB-06148
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