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FG Baden-Württemberg  v. - 13 K 159/01 EFG 2003 S. 1100

Gesetze: EStG 1997 § 34 Abs. 1 S. 2, EStG 1997 § 34 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 20 Abs. 3

Anwendung der sogenannten Fünftelregelung auf im Dezember 1998 vereinbarte Entlassungsentschädigung verfassungsgemäß

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG zum sogenannten „Ankündigungseffekt” bestehen jedenfalls insoweit keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden In-Kraft-Tretens des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002, als hiervon Entschädigungen erfasst werden, die zu einem Zeitpunkt vereinbart wurden, in dem die beabsichtigte Änderung des § 34 Abs. 1 EStG alter Fassung bekannt geworden war. Eine im Dezember vereinbarte und erst im Jahr 1999 zugeflossene Abfindung unterfällt danach der Fünftelregelung, da sich für den Steuerpflichtigen angesichts der bereits im Dezember 1998 bekannten Änderungsabsichten des Gesetzgebers kein Vertrauenstatbestand aus den damals noch geltenden Rechtsnormen mehr ergeben konnte.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1100
EFG 2003 S. 1100 Nr. 15
NAAAB-06144

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