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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 12 V 25/00 EFG 2000 S. 969

Gesetze: UStG § 2 Abs 2 Nr 2

Beendigung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Bestellung eines Vergleichsverwalters

Leitsatz

Eine umsatzsteuerliche Organschaft endet grundsätzlich mit der Bestellung eines vorläufigen Vergleichsverwalters über das Vermögen der Organgesellschaft, wenn das Amtsgericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach §§ 12, 57, 59 VerglO anordnet, durch die der Organträger den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verliert (vgl. , BFH/NV 1996, 84; Abgrenzung zur Anordnung der Sequestration).

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 969
UAAAB-06133

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