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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 12 K 478/00

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 S. 2, EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7

Abzugsfähigkeit der Kosten eines in Zusammenhang mit der Errichtung eines teils vermieteten, teils eigengenutzten Gebäudes entstandenen Rechtsstreits als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Prozesskosten, die wegen eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Errichtung eines teilweise vermieteten und teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes entstanden sind, gehören, soweit sie auf den vermieteten Teil entfallen, zu den Herstellungskosten des Gebäudes, die dem eigengenutzten Gebäudeteil zuzurechnenden Aufwendungen können wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

2. Die Kosten eines Zivilprozesses, der auf den Abschluss von bürgerlich-rechtlichen Verträgen beruht, sind grundsätzlich nicht als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen, unabhängig davon, ob sie in der Kläger- oder der Beklagtenstellung erwachsen sind.

Fundstelle(n):
LAAAB-06123

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