Anwendbarkeit der für verfassungswidrig erklärten
Regelung über die Gewährung eines Haushaltsfreibetrages bis zum
; Antrag auf Berücksichtigung eines halben Haushaltsfreibetrags
Leitsatz
1. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 32 Abs. 7 EStG
ist in den Streitjahren bis zum hinzunehmen, da das BVerfG in seinem
Beschluss vom - 2 BvR 1057, 1226, 980/91(BVerfGE 99, 216) zwar die
Bestimmung als mit dem GG unvereinbar erklärt hat, jedoch die weitere
Anwendbarkeit der als verfassungswidrig erkannten Norm bis zum
für zulässig erachtet.
2. Antrag eines geschiedenen Vaters auf Berücksichtigung eines
halben Haushaltsfreibetrages in den Jahren 1994 und 1996.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1384 GAAAB-06116
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