Nachweis der künftigen Einkünfteerzielungsabsicht bei Geltendmachung vorab entstandener Werbungskosten
Abzugsfähigkeit des Renovierungsaufwands für eine bisher vermietete, zwischenzeitlich leerstehende und anschließend selbstgenutzte
Wohnung
Leitsatz
Aufwendungen für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen einer nach dem Auszug des Mieters leer stehenden Wohnung in einem ansonsten
zu eigenen Wohnzwecken genutzten Zweifamilienhaus können als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung nur abgezogen werden, wenn der endgültig gefasste Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand
objektiver Umstände, für die der Steuerpflichtige die Beweislast trägt, nachgewiesen werden kann. Bestehende Ungewissheiten
über das Vorliegen der Vermietungsabsicht gehen zu dessen Lasten (hier: Eigennutzung des gesamten Gebäudes nach Abschluss
der Bau- und Renovierungsmaßnahmen).
Fundstelle(n): RAAAB-06108
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