Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung für
einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz in den USA nicht umsatzsteuerbar
Umsatzsteuer 1999
Leitsatz
1. Ist ein Wirtschaftsprüfer als
Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter für einen Mandanten
tätig, der kein Unternehmer ist und seinen Wohnsitz im Drittlandsgebiet
(hier: USA) hat, so bestimmt sich der Ort der Leistung nach
§ 3a Abs. 4 Nr. 3
UStG; die Leistung ist damit nicht umsatzsteuerbar.
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