Schuldzinsenabzug bei Erwerb eines teils eigengenutzten, teils
vermieteten Grundstücks
Leitsatz
Finanziert ein Steuerpflichtiger den
Erwerb eines einheitlichen Mietwohngrundstücks, das teilweise vermietet
und teilweise selbst genutzt wird, durch Eigenkapital und die Aufnahme eines
Darlehens, ohne dass das Darlehen einzelnen Wohnungen des einheitlichen Objekts
zugeordnet werden könnte, sind die Schuldzinsen nur anteilig, entsprechend
dem Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des
Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen, als
Werbungskosten abzugsfähig.
Fundstelle(n): TAAAB-06103
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