Gebrauchtwagenvertrieb als Agentur- oder
Eigengeschäft
Leitsatz
Gebrauchtwagengeschäfte sind
auch bei der Verwendung von Vermittlungs- und Agenturverträgen nach dem
Muster der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes des
Kraftfahrzeuggewerbes e.V. als Eigengeschäfte anzusehen, wenn die
tatsächliche Geschäftsabwicklung den Voraussetzungen für die
Annahme von Vermittlungsleistungen nicht entspricht, weil bei der Abholung der
Fahrzeuge (hier: Jahreswagen von Werksangehörigen) den
Gebrauchtwagenverkäufern vorbehaltlos, ohne Absicherung eventueller
Rückzahlungsansprüche ein Mindestpreis gezahlt wird und die die
Gebrauchtwagen angeblich abnehmenden Firmen Scheinfirmen sind, die allein zur
Erreichung von Verkaufsrechnungen mit gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis
zwischengeschaltet werden, um den tatsächlichen (End-)Abnehmer, einer
Exportfirma, den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Fundstelle(n): SAAAB-06096
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