Verfassungsmäßigkeit des Verbots der
rückwirkenden Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zum
ermäßigten Steuersatz
Aussetzung der Vollziehung
(Stromsteuer)
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass die rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zum
ermäßigten Steuersatz mit Wirkung ab dem nur zulässig
ist, wenn der Antrag bis zum gestellt worden ist. Diese
Beschränkung verstößt nicht gegen den
verfassungsmäßigen Gleichheitssatz, auch wenn die Antragstellerin
die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung objektiv bereits
seit dem erfüllt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 194 EFG 2003 S. 194 Nr. 3 EAAAB-06079
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