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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 167/98 EFG 2002 S. 135

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 BGB § 1629a Abs. 1

Keine Einschränkung von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG durch die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB

Leitsatz

Die Haftung eines minderjährigen GmbH-Gesellschafters für die auf einer verdeckten Gewinnausschüttung beruhende Einkommensteuerschuld ist nicht nach § 1629a Abs. 1 BGB beschränkt, weil er zum Zeitpunkt des Anfalls der verdeckten Gewinnausschüttung –auch hinsichtliches des Vermögens– durch seine Eltern vertreten war.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 135
EFG 2002 S. 135 Nr. 3
RAAAB-06066

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