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FG BADEN-WÜRTTEMBERG  v. - 10 K 224/99 EFG 2001 S. 427

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6

Kein Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten Verkaufs- und Vermietungsanzeigen

Leitsatz

1. Aufwendungen für eine zu Beginn des Veranlagungszeitraums bereits seit 9 Monaten leerstehende Wohnung sind, wenn der Eigentümer zu diesem Zeitpunkt entschlossen ist, sie alternativ entweder zu verkaufen oder zu vermieten und er dementsprechend parallele Vekaufs- und Vermietungsanzeigen geschaltet hat, mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als Werbungskosten abziehbar.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung in einem späteren Zeitraum für kurze Zeit vermietet war.

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 897 Nr. 17
DStRE 2001 S. 358 Nr. 7
EFG 2001 S. 427
DAAAB-06049

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