Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über
die Unwirksamkeit einer Aufrechnung für den Erlass eines
Abrechnungsbescheids; Wirksamkeit der während des Konkursverfahrens vom
Gemeinschuldner vorgenommenen Abtretung nach Aufhebung des Konkurses
Leitsatz
1. Ist zwischen denselben Beteiligten
in einem --wegen der Feststellung, ob bestimmte unstreitige Steuerschulden
einer GmbH durch Aufrechnung mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch ihres
Alleingesellschafters erloschen sind-- rechtskräftig abgeschlossenen
Verfahren, entschieden worden, dass die Aufrechnungsforderung aufgrund
unwirksamer Abtretungsanzeige nicht wirksam erworben wurde, ist die
Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auch
für den erneuten Rechtsstreit der Beteiligten über den Erlass eines
Abrechnungsbescheides zur Feststellung des Erlöschens der Steuerschulden
bindend.
2. Zeigt der Gemeinschuldner anstatt
des Konkursverwalters die Abtretung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs
an, wird die aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Abtretungsanzeige
erfolgte Abtretung durch die Beendigung des Konkursverfahrens nicht
nachträglich wirksam.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1512 ZAAAB-06046
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