Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Bades
als außergewöhnliche Belastung
Einkommensteuer
1999
Leitsatz
Die Kosten des behindertengerechten
Umbaus eines zuvor vollständig intakten und funktionsfähigen
Badezimmers sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig,
wenn der Umbau ausschließlich deswegen erfolgt ist, weil der an multipler
Sklerose erkrankte und auf den Rollstuhl angewiesene Steuerpflichtige eine
für Rollstuhlfahrer geeignete Dusche und eine entsprechende Toilette samt
Waschmöglichkeit im Erdgeschoss des Hauses benötigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1280 Nr. 21 EFG 2003 S. 94 EFG 2003 S. 94 Nr. 2 VAAAB-06043
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