Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines
dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch)
Feststellung der
Einkünfte 1994 und 1995
Leitsatz
Räumt ein Sohn seinen Eltern ein
dingliches Nutzungsrecht an einem inländischen vermieteten Grundstück
ein, üben die Eltern den Nießbrauch –trotz ihres
überwiegenden Aufenthalts im Ausland– auch tatsächlich aus und
ist ein Sicherungsnießbrauch nicht anzunehmen, treten die Eltern kraft
Gesetzes in die Rechtsstellung des Sohnes als Vermieter ein, so dass ihnen die
Vermietungseinkünfte zuzurechnen sind.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 827 EFG 2002 S. 827 Nr. 13 BAAAB-06041
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