Nachweispflichten bei einer im Verhältnis zu den
Branchenwerten höheren Pauschalrückstellung eines Gipser- und
Stukkateurunternehmens
Körperschaftsteuer 1997
gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß
§ 47 Abs. 1 KStG
einheitlicher
Gewerbesteuermessbetrag
Zerlegung des einheitlichen
Gewerbesteuermessbetrags
Leitsatz
1. Ein Gipser- und Stukkateur kann
entweder aufgrund betriebsbezogener oder aufgrund branchenbezogener Erfahrungen
eine Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen
bilden (hier: Anerkennung einer Pauschalrückstellung nach
Branchenerfahrungen auf der Basis von Erhebungen der OFD Münster in
Höhe von 1,5 % des garantieverpflichteten Sollumsatzes eines Jahres).
2. Der Nachweis einer auf eigene
betriebliche Erfahrungen gestützten Pauschalrückstellung setzt
voraus, dass zusammenhängend über mehrere Jahre hinweg Aufzeichnungen
über die ausgeführten Nachbesserungsarbeiten geführt werden, aus
denen insbesondere hervorgeht, wann die zugrunde liegende Leistung
ausgeführt worden ist und zu welchem Zeitpunkt die Garantiearbeiten
ausgeführt worden sind.
3. Zur Ermittlung des
garantiebehafteten Umsatzes, wenn gleichzeitig Einzel- und
Pauschalrückstellungen gebildet werden.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1431 EFG 2002 S. 1431 Nr. 22 KAAAB-06038
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