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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 109/00

Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen angestellten Steuerberaters

Leitsatz

Die Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters ist auch dann zu widerrufen, wenn er als nicht geschäftsführungsbefugter Angestellter einer von ihm geführten Steuerberatungsgesellschaft lediglich Bilanzen und Steuererklärungen vorbereitet und fertigstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 556 Nr. 10
GAAAB-06035

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