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Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart  v. - 4 K 156/00 EFG 2001 S. 1204

Umfang des steuerfrei zu entnehmenden Grund und Bodens bei Aufgabe der Nutzungswertbesteuerung durch einen Landwirt

Leitsatz

Ist die gesamte 1.000 bis 1.100 qm übersteigende Teilfläche eines Flurstücks uneingeschränkt als der Wohnung des Landwirts zuzuordnender Grund und Boden zu werten und somit in die fiktive Entnahme einzubeziehen, besteht für die Erfassung eines Entnahmegewinns keine Rechtsgrundlage. Dieser Gewinn hat nach § 52 Abs. 15 Satz 7 EStG außer Ansatz zu bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1204
IAAAB-06030

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