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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 4 V 6/00

Gesetze: FGO § 33 Abs 1 Nr 1, FGO § 33 Abs 2, FGO § 33 Abs 3

Finanzrechtsweg für Abgabenangelegenheiten trotz Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Leitsatz

Für das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Steuerbescheiden und ESt-Vorauszahlungsbescheiden ist der Finanzrechtsweg gegeben. Das gilt auch, wenn die Maßnahmen des FA (hier: Ablehnung der AdV) während der Dauer eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens getroffen werden.

Fundstelle(n):
CAAAB-06019

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