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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 226/99 EFG 2000 S. 62

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 3 LStR 1996 Abschn. 42 Abs. 3 S. 5

Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei bei fünf Heimfahrten im Jahr

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Sucht ein Steuerpflichtiger, seine in der Türkei liegende, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bildende Wohnung fünfmal im Jahr und damit nicht nur gelegentlich auf, sind die Fahrtkosten als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG 1997 abzugsfähig (Entgegen Abschnitt 42 abs. 3 Satz 5 LStR 1996).

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 354 Nr. 7
EFG 2000 S. 62
KIEHL OAAAB-06015

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