Freibetrag für weichenden Erben und spätere
Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb;
Fehlersaldierung bei Änderung aufgrund rückwirkenden Ereignisses
Einkommensteuer 1984 und 1985
Leitsatz
1. Hat ein Landwirt in der
Vergangenheit bei der Entnahme von Grundstücken den Freibetrag für
weichende Erben beantragt, später aber die Betriebsaufgabe erklärt,
so stellt die Betriebsaufgabe ein rückwirkendes Ereignis dar mit der
Folge, dass der Freibetrag rückwirkend nicht mehr zu gewähren ist.
2. Die Aufhebung oder Änderung
eines Steuerbescheids auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst
nicht die dem FA bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen
materiellen Rechtsfehler.
Fundstelle(n): DB 2000 S. 498 Nr. 10 EFG 2000 S. 49 TAAAB-06009
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