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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 112/95 EFG 2000 S. 252

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 20

Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an einer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebenen Farm in Namibia

Einkommensteuer 1981, 1982, 1987–1990

Leitsatz

Ist ein Steuerpflichtiger, der in seiner Freizeit jagt, seit 18 Jahren an einer in Namibia --einem der wildreichsten Ländern der Welt-- gelegenen, in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebenen Farm beteiligt, können die in Zusammenhang mit der Finanzierung der Beteiligung entstandenen Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn mit einem Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wegen der Höhe der Schuldzinsen und dem Wertverfall des Rands nicht gerechnet werden kann.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 252
PAAAB-05997

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