Nachweis der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparabschreibung
Leitsatz
1. Eines Nachweises der Investitionsabsicht zur Gewährung der Ansparabschreibung bedarf es regelmäßig nur dann nicht, wenn
nachvollziehbar ist, dass der begehrten Ansparabschreibung eine Prognoseentscheidung des Steuerpflichtigen zugrundeliegt,
die auf den Bilanzstichtag des Jahres getroffen wurde, für das die Ansparabschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden
soll.
2. Für eine dem Gesetz genügende Dokumentation der Investitionsabsicht in der Buchführung ist es notwendig, dass diese zeitnah
erfolgt und inhaltliche Angaben enthält, die geeignet sind, eine stichtagsgerechte Prognoseentscheidung, wenn auch mit den
zulässigen wertaufhellenden Faktoren zu belegen.
3. Eine Prognoseentscheidung, die die Gewährung einer Ansparabschreibung rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn die Investitionsabsicht
für die Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes erst Monate nach dem Bilanzstichtag, z.B. im Rahmen einer kurz vor Ablauf
des Zweijahreszeitraums eingereichten Steuererklärung, getroffen wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1431 Nr. 24 ZAAAB-05959
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