Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserleitungen
(Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse durch
einen Wasserversorger
Einheitlichkeit der Leistung
Umsatzsteuerfestsetzung für das dritte Vierteljahr 2000 vom
Leitsatz
Die von einem Wasserversorger
gegenüber den jeweiligen Endabnehmern erbrachten Leistungen, nämlich
die Lieferung von Wasser und die Errichtung von Liefererleitungen
einschließlich der Hausanschlussleitung, stellen insgesamt die
einheitliche Leistung „Lieferung von Wasser” dar, die dem
ermäßigten Steuersatz unterliegt. Die Errichtung der Leitungen ist
Nebenleistung zur Wasserlieferung, da sie für die Kunden das Mittel
darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen
zu können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): EFG 2004 S. 689 EFG 2004 S. 689 Nr. 9 BAAAB-05954
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