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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 58/01

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2 S. 1, EigZulG § 9 Abs. 2 S. 2, EigZulG § 2 Abs. 2, EigZulG § 2 Abs. 1

Höhe der Eigenheimzulage für Anbau an bestehenden Altbau

Eigenheimzulage

Leitsätze

1. Für einen Anbau, der nur die Nutzungsfläche des bereits bestehenden Altbaus erweitert und nicht zu anbaugeprägten nutzungswertverlängernden Veränderungen an der Bausubstanz des Altbaus führt, steht dem Steuerpflichtigen nicht der Fördergrundbetrag für Neubauten, sondern nur der ermäßigte Fördergrundbetrag für Altbauten nach § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG zu (hier: keine grundlegenden Änderungen an Elektroinstallation, Bad, Fenster, Kamin und Heizung des Altbaus).

2. Die Halbierung der Eigenheimzulage für Wohnungserweiterungen durch das Jahressteuergesetz 1997 ist verfassungsgemäß.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-05951

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