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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 297/02 EFG 2003 S. 1806

Gesetze: UStG 1997 § 17 Abs. 1, UStG 1997 § 17 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 349, BGB § 631

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen bei Rücktritt vom Vertrag

Umsatzsteuer 1999

Leitsatz

1. Nach Abgabe einer wirksamen Rücktrittserklärung kann nur ein neuer Vertragsabschluss die Leistungspflichten wieder begründen. Mit Abgabe der Erklärung wird der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Damit steht fest, dass die vereinbarte Lieferung nicht zustande kommt.

2. Tritt der Auftraggeber wegen Verzögerung der Herstellungsarbeiten der Werft vom Werkvertrag über die Erstellung einer Segelyacht zurück, so ist der Vorsteuerabzug aus bereits geleisteten Anzahlungen im Veranlagungszeitraum des Rücktritts zu berichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1806
EFG 2003 S. 1806 Nr. 24
IAAAB-05943

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