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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 702/01

Gesetze: KraftStG 1994 § 7 Nr. 1, KraftStG 1994 § 5 Nr. 1, KraftStG 1994 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Schuldner der Kraftfahrzeug bei einem inländischen Kraftfahrzeug ist die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Grundlage des Steuertatbestandes ist der Zustand der Zulassung. Unerheblich ist, ob und in welchem Umfang der Halter das Fahrzeug tatsächlich genutzt hat. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob die Benutzung des Fahrzeugs durch Dritte mit oder ohne Wissen des Halters, mit seinem Einverständnis oder gegen seinen Willen erfolgt ist.

Fundstelle(n):
EAAAB-05927

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