Widerruf zur Zustimmung zur Übertragung des
Haushaltsfreibetrags
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Hat die gemeinsam mit Kind und
Kindesvater wohnende, nicht verheiratete Mutter der Übertragung des
Kinderfreibetrags auf den Vater zugestimmt, so setzt ein Widerruf dieser
Zustimmung eine eindeutige Mitteilung an das für den Vater zuständige
FA voraus. Der Widerruf ist anders als die Zustimmung keine privatrechtliche,
sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung und wird erst ab
dem Jahr nach seinem Eingang beim zuständigen FA wirksam. Interne
Erklärungen zwischen den Eltern sind insoweit unbeachtlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1699 EFG 2003 S. 1699 Nr. 23 RAAAB-05898
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