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Thüringer FG Urteil v. - I 237/00 EFG 2003 S. 1699

Gesetze: EStG 1997 § 32 Abs. 7 S. 5, EStG 1997 § 32 Abs. 7 S. 1, EStG 1997 § 32 Abs. 7 S. 2

Widerruf zur Zustimmung zur Übertragung des Haushaltsfreibetrags

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Hat die gemeinsam mit Kind und Kindesvater wohnende, nicht verheiratete Mutter der Übertragung des Kinderfreibetrags auf den Vater zugestimmt, so setzt ein Widerruf dieser Zustimmung eine eindeutige Mitteilung an das für den Vater zuständige FA voraus. Der Widerruf ist anders als die Zustimmung keine privatrechtliche, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung und wird erst ab dem Jahr nach seinem Eingang beim zuständigen FA wirksam. Interne Erklärungen zwischen den Eltern sind insoweit unbeachtlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1699
EFG 2003 S. 1699 Nr. 23
RAAAB-05898

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