Wohnsitz des Kindes im Inland trotz Schulbesuch im
Ausland
Familienleistungsausgleich
Leitsatz
Geht ein sechsjähriges Kind mit
deutscher und ägyptischer Staatsangehörigkeit für maximal drei
Jahre in Ägypten zur Schule und hat es dort einen Wohnsitz bei der Mutter,
so behält es aber beim Vater im Inland einen weiteren Wohnsitz –als
Voraussetzung für dessen Kindergeldanspruch– bei, wenn es seine
Geschwister und den Vater in Deutschland regelmäßig an den Oster-
und Weihnachtsferien besucht, es in der Wohnung des Vaters gemeinsam mit einer
Schwester ein Zimmer hat und nach Ablauf der drei Jahre von einer
endgültigen Rückkehr nach Deutschland auszugehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 937 EFG 2003 S. 937 Nr. 13 HAAAB-05897
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