Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides
Erstattungsberechtigung bei getrennt lebenden Ehegatten
Aussetzung der Vollziehung in Sachen Abrechnungsbescheid über
Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2001
Leitsatz
1. Ein Abrechnungsbescheid
entscheidet im Rahmen des Steuererhebungsverfahrens über die
Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Er ist
in dem Umfang einer Vollziehung fähig, in dem in ihm das Bestehen eines
Anspruchs gegen den Steuerpflichtigen festgestellt wird. Ein dagegen
gerichteter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist daher statthaft.
2. Im Falle getrennter Veranlagung
von inzwischen dauernd getrennt lebenden Ehegatten ist derjenige
Gesamtschuldner erstattungsberechtigt, für dessen Rechnung die gegen die
Ehegatten gemeinsam festgesetzten Vorauszahlungen gezahlt worden sind. Für
die Beurteilung der mit der Zahlung verfolgten Absicht sind diejenigen
Umstände maßgebend, die für das Finanzamt im Zeitpunkt der
Zahlung erkennbar gewesen sind.
3. Wird im Zeitpunkt der Zahlung
keine ausdrückliche Willenserklärung dahingehend abgegeben, dass die
geleistete Vorauszahlung ausschließlich die Steuerschuld des zahlenden
Ehegatten betreffen soll, so kann eine spätere
„Interpretation” eines solchen Willens durch die Wahl der
getrennten Veranlagung keine Berücksichtigung mehr finden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 742 EFG 2003 S. 742 Nr. 11 NAAAB-05895
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