Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuer bei
Vertragsübernahme
Vertragsauslegung
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Werden die Rechte aus dem
ursprünglichen Kaufvertrag zivilrechtlich wirksam durch
Vertragsübernahme von einem Dritten übernommen, scheidet die
Anwendung von § 16 Abs. 1 GrEStG aus, denn Voraussetzung hierfür
wäre die zivilrechtlich wirksame Aufhebung des
Grundstückskaufvertrages.
2. Ob es sich bei einer Vereinbarung
um eine Vertragsübernahme oder aber um eine Aufhebung des
ursprünglichen Erwerbsvorgangs verbunden mit einem Neuabschluss handelt,
ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Dabei kann der Wortlaut der
abgegebenen Willenserklärungen zwar den Ausgangspunkt bilden, die
Auslegung muss jedoch darauf abzielen, den tatsächlichen Willen der
Vertragsparteien zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1403 EFG 2003 S. 1403 Nr. 19 DAAAB-05894
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