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FG Bremen  v. - 2 K 224/01 EFG 2003 S. 1403

Gesetze: GrEStG 1997 § 16 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157

Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme

Vertragsauslegung

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Werden die Rechte aus dem ursprünglichen Kaufvertrag zivilrechtlich wirksam durch Vertragsübernahme von einem Dritten übernommen, scheidet die Anwendung von § 16 Abs. 1 GrEStG aus, denn Voraussetzung hierfür wäre die zivilrechtlich wirksame Aufhebung des Grundstückskaufvertrages.

2. Ob es sich bei einer Vereinbarung um eine Vertragsübernahme oder aber um eine Aufhebung des ursprünglichen Erwerbsvorgangs verbunden mit einem Neuabschluss handelt, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Dabei kann der Wortlaut der abgegebenen Willenserklärungen zwar den Ausgangspunkt bilden, die Auslegung muss jedoch darauf abzielen, den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1403
EFG 2003 S. 1403 Nr. 19
DAAAB-05894

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