Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem
Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen
Eigenheimzulage ab
1998
Leitsatz
Erwerben zwei Personen ein
Einfamilienhaus, das über zwei abgeschlossene Wohnungen verfügt, zu
Miteigentumsanteilen in Höhe des Werts der jeweiligen Wohnung und ist
schuldrechtlich vereinbart, dass jeder der Beteiligten einen unmittelbaren
Anspruch auf Alleinnutzung der jeweiligen Wohnung hat, so hat der seine Wohnung
nutzende Miteigentümer entsprechend der Billigkeitsregelung in Tz. 66 des
(BStBl I 1998, 190)
Anspruch auf den vollen Fördergrundbetrag.
Fundstelle(n): TAAAB-05893
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