Unterscheidung zwischen nichtsteuerbarer Personalbeistellung und steuerbarer Personalgestellung nach den Abgrenzungskriterien
für Werklieferungen - Keine Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 16c UStG bei tatsächlich fehlender Aufsicht durch einen Arzt
Leitsatz
1. Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Personalüberlassung durch den Besteller an einen Unternehmer
zur Erbringung einer sonstigen Leistung an den Auftraggeber als nichtsteuerbare Personalbeistellung anzusehen ist, richtet
sich nach den für Werklieferungen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen zur Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Arbeitskräftebeistellung
und steuerpflichtigem Leistungsaustausch.
2. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16c UStG setzt voraus, dass Überwachungsmaßnahmen durch einen Arzt tatsächlich stattfinden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 151 Nr. 3 EFG 2004 S. 64 EFG 2004 S. 64 Nr. 1 JAAAB-05879
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