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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 1942/03 E EFG 2004 S. 51

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen Belastung

Leitsatz

Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang in einem Folgejahr stellt ein rückwirkendes Ereignis dar, aufgrund dessen der Sonderausgabenabzug des Verausgabungsjahrs unter Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung um den Erstattungsüberhang im Zuflussjahr zu mindern ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 198 Nr. 4
EFG 2004 S. 51
EFG 2004 S. 51 Nr. 1
XAAAB-05870

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