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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 370/1999

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Fundstelle(n):
AAAAB-05843

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