Gesetze: VO (EG) Nr. 615/98 Art. 1 VO (EG) Nr. 615/98 Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 615/98 Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 615/98 Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 615/98 Art. 3 Abs. 3 VO (EG) Nr. 615/98 Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 639/2003 Art. 4 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 805/68 Art. 13 Abs. 9
Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen
Leitsatz
1. Das Hauptzollamt darf gemäß Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 615/98 andere Dokumente im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen
Bestimmungen nur dann akzeptieren, wenn die Kontrolle nach Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 615/98 infolge von Umständen nicht durchgeführt
wurde, die außerhalb des Einflussbereichs des Ausführers liegen.
2. Die Erfüllung der in Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 VO (EG) Nr. 615/98 normierten Nachweisförmlichkeiten bezüglich der Einhaltung
der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts über den Schutz der Tiere während des Transports ist als Teil der Hauptpflicht anzusehen.
Ihre Verletzung darf daher, ohne gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen, ebenso wie eine Verletzung der
Hauptpflicht selbst den Verlust des Erstattungsanspruchs zur Folge haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAB-05834
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.