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Gesellschaftsrecht | keine Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Insolvenzantragsfrist
Der Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen GmbH, der während der dreiwöchigen Insolvenzantragsfrist keine Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung abführt, verstößt damit nicht gegen § 266a StGB, der das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter Strafe stellt ().