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Umsatzsteuer | umsatzsteuerliche Organschaft bei einer Holdinggesellschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)
Das Urt. des Hessischen lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Einer Holdinggesellschaft kommt die Unternehmereigenschaft nur dann zu, wenn und soweit sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt. (2) Ein unmittelbares oder mittelbares Eingreifen der Holding in die Verwaltung der Beteiligungsgesellschaft ist als wirtschaftliche Tätigkeit i. S. des Art. 4 Abs. 2 der 6. EG-RL anzusehen, die eine Zurechnung der von der Beteiligungsgesellschaft im eignen Namen ausgeführten Außenumsätze rechtfertigt. (3) Für die Frage der Eingliederung in eine Holdinggesellschaft reicht es aus, dass ”gegenseitige wirtschaftliche" Beziehungen bestehen, durch die die beteiligten Personen eng miteinander verbunden sind. Nach richtlinienkonformer Auslegung ist es nicht mehr erforderlich, dass das beherrs...