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OFD Koblenz 22.10.2003 S 2334 A, NWB 51/2003 S. 379

Lohnsteuer | Arbeitgeberaufwendungen für Pkw-Sicherheitstrainings (§§ 8, 19 EStG)

Häufig bieten ArbG ihren AN die Teilnahme an Pkw-Sicherheitstrainings an, die z. B. vom ADAC, ACE, Deutsche Verkehrswacht und TÜV durchgeführt werden. Die Kosten werden von den ArbG getragen. Die Teilnahme an den Sicherheitskursen erfolgt in der Regel während der Arbeitszeit. Nach höchstrichterlicher Rspr. gehören Vorteilszuwendungen des ArbG an seine AN nur dann nicht zum Arbeitslohn, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgen. Sie dürfen weder das Ziel der Entlohnung haben, noch darf der AN sie als Frucht seiner Dienstleistung auffassen. Die Zuwendungen müssen sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Werden die Sicherheitstrainings für Berufskraftfahrer durchgeführt, kann ein überwiegendes eigenbetriebliches Int...