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BFH 30.09.2003 IX R 7/03, NWB 51/2003 S. 378

Einkommensteuer | Tatbestandsmerkmal „Wohnzwecken dienen” i. S. der § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, § 9a EStG im Falle eines Pflegezimmers

Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG können bei im Inland gelegenen Gebäuden, die vom Stpfl. u. a. aufgrund eines nach dem und vor dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren 7 v. H. der Anschaffungskosten als AfA abgezogen werden, soweit die Gebäude Wohnzwecken dienen. Diese Regelung ist gem. § 7 Abs. 5a EStG u. a. auf im Sondereigentum stehende Räume entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus konnte nach § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. von den Einnahmen aus der VuV von Gebäuden für WK ein Pauschbetrag von 42 DM pro Quadratmeter Wohnfläche abgezogen werden, soweit sie Wohnzwecken dienen. Wie der entschieden hat, dient ein Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenh...