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Arbeitshilfe - Stand: 10.01.2024

GmbH: Beratervertrag mit dem ehemaligen Geschäftsführer – Muster

Reinald Gehrmann
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Den Abschluss eines Beratervertrags mit einem ehemaligen GmbH-Geschäftsführer wird die Finanzverwaltung auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung hin überprüfen, wenn er entweder aktuell noch Gesellschafter der GmbH ist oder als Gesellschafter-Geschäftsführer für sie tätig war und damit als eine der GmbH nahestehende Person anzusehen ist. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die geschlossenen Vereinbarungen insbesondere hinsichtlich der Höhe seiner Vergütung einem Fremdvergleich standhalten.

So sollten sich bspw. vereinbarte Stundenvergütungen oder gezahlte Provisionen im Rahmen des Marktüblichen halten. Den Parteien steht hinsichtlich der Höhe der Vergütung eine gewisse Bandbreite zur Verfügung. Eine vergleichsweise hohe Vergütung lässt sich regelmäßig damit begründen, dass der ehemalige Geschäftsführer auf Grund seiner vorhergehenden Tätigkeit für die GmbH über spezielle Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die GmbH von ganz besonderem Nutzen und daher auch entsprechend zu honorieren sind.

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