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Arbeitshilfe - Stand: 13.07.2022

GmbH: Geschäftsführer, Befreiung vom Wettbewerbsverbot – Muster

Anna Keller
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Auch ohne eine ausdrückliche Regelung in seinem Anstellungsvertrag unterliegt der Geschäftsführer einer GmbH während und aufgrund seiner Organstellung einem Wettbewerbsverbot (BGH, II ZR 229/83). Eine Ausnahme gilt hier lediglich für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf aber einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Die Verletzung des Wettbewerbsverbots kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach sich ziehen.

Durch den Anstellungsvertrag oder den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung kann der Geschäftsführer jedoch gänzlich oder teilweise – z.B. für bestimmte Tätigkeiten, die er bereits vor Abschluss seines Anstellungsvertrages ausgeübt hat – vom Wettbewerbsverbot befreit werden.

Zuständig für den Abschluss des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers – und damit auch für die Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist die Gesellschafterversammlung, sofern sich aus dem Gesellschafts- oder Anstellungsvertrag eines bereits vorhandenen Geschäftsführers nicht etwas anderes ergibt.

Mehr zum Thema GmbH-Gesellschafter sowie weiterführende Informationen im infoCenter.