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Lohnsteuerklassen – Berechnungsprogramm
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Ehegatten können durch die Wahl der Lohnsteuerklassen die Höhe des Lohnsteuerabzugs als Abschlag auf die im Rahmen der Veranlagung ermittelte Höhe der Einkommensteuerzahlung beeinflussen.
Dabei können die Steuerklassen beliebig oft gewechselt werden (§ 39 Abs. 6 Satz 3 EStG). Eine im Laufe des Kalenderjahres erfolgte Änderung der Steuerklassen wird mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats eingetragen bzw. berücksichtigt.
Ehegatten i. S. von § 26 Abs. 1 EStG können – unabhängig ihrer späteren Einzel- oder Zusammenveranlagung – zwischen den Lohnsteuerklassen IV/IV und III/V wählen. Mit der Hochzeit der Steuerpflichtigen wird automatisch die Kombination IV/IV berücksichtigt. Die Kombination III/V bedarf eines explizit gestellten gemeinsamen Antrags (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG).
Die Steuerklassen I und II sind bei Ehegatten nicht anwendbar. Die Steuerklasse VI kann hingegen weiterhin Anwendung finden, wenn ein Ehegatte ein oder mehrere weitere Arbeitsverhältnisse hat.
Mit diesem Programm ermitteln Sie, welche Steuerklassenkombination der in Betracht kommenden Steuerklassen für Ehegatten für den Lohnsteuerabzug bzw. die Steuerbelastung optimal ist.
Die Eingabewerte und Ergebnisse werden gleichzeitig angezeigt. So lassen sich die Auswirkungen bei Änderung der Werte direkt erkennen.
Zahlreiche relevante Parameter wie (Kinder-)Freibeträge, Hinzurechnungsbeträge, gesetzliche/private Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Berechnung direkt berücksichtigt.
Für die gesamte Berechnung kann gewählt werden, ob diese in Bezug auf einen bestimmten Monat oder ein ganzes Jahr ausgeführt werden soll.
Als Ergebnis steht alternativ der Vergleich der Lohnsteuerbeträge oder zusätzlich auch die Einbeziehung der der Annexsteuern (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) zur Verfügung.
Die Berechnungen können gespeichert und als PDF-/Druckversion exportiert werden. Mandantengespräche können Sie so optimal vorbereiten und dokumentieren.