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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2025

Lohnpfändung – Berechnungsprogramm

Harald Poxrucker und Andreas Poxrucker

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Bei Pfändungen des Arbeitseinkommens hat der Arbeitgeber die Pfändung ordnungsgemäß durchzuführen. Dabei hat er die Schutzbestimmungen zu beachten, die das Interesse des Arbeitnehmers wahren sollen.

Grundsätzlich ist nur der Arbeitslohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen pfändbar. Das betrifft Geldeinkommen und Sachbezüge wie z.B. freie Unterkunft und Verpflegung, geldwerter Vorteil bei Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung.

Bei der Lohnpfändung sind einerseits unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (z.B. Reisekosten für eine auswärtige Tätigkeit. berufsbedingte Umzugskosten oder Weihnachtszuwendungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens bzw. bis zu 500 €) sowie die anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle zu ermittelnden Pfändungsgrenzen.

Mit diesem Berechnungsprogramm ermitteln Sie die pfändbaren und unpfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens.

Die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen wird automatisch berücksichtigt.

Dabei stehen die Lohnpfändungstabellen bis zurück ab dem zur Auswahl.

Das maßgebliche Arbeitseinkommen kann ausgehend vom Bruttogehalt Schritt für Schritt ermittelt werden.

Die Berechnungsergebnisse werden direkt angezeigt und sind entsprechend dem Schema gem. § 850c ZPO aufgebaut. Zusätzlich wird der pfändbare und der pfändbare Anteil gegenübergestellt.

Durch die übersichtliche Gestaltung können die Berechnungen in der Kanzleipraxis schnell und sicher vorgenommen und für Beratungszwecke optimal nachvollzogen werden.

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