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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Antrag – Muster
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtet sich nach § 110 AO. Danach kann bei Versäumung einer gesetzlichen Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Finanzbehörde, die nach den gesetzlichen Regelungen über die örtliche und sachliche Zuständigkeit über die versäumte Handlung zu befinden hat, beantragt werden.
Wesentlich ist, dass den Antragssteller an der Versäumung der Frist kein Verschulden trifft. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat zur Folge, dass der Betroffene so gestellt wird, als habe er die Frist gewahrt; bereits eingetretene Rechtsfolgen entfallen rückwirkend. Hierzu muss die versäumte Handlung unter Angabe der Hinderungsgründe innerhalb eines Monats nachgeholt werden.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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