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Arbeitshilfe - Stand: 28.01.2025

Anmeldung der Auflösung einer KG mit Liquidation – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Anmeldung der Auflösung einer KG mit Liquidation

Die Auflösung ist der erste Schritt zur Beendigung der KG. Sie führt zu einer Änderung ihres Gesellschaftszwecks, indem sie sich von einer werbenden in eine auf Liquidation ihres Vermögens gerichtete Gesellschaft wandelt. Sie bleibt im Rechtsverkehr als Handelsgesellschaft bestehen (§ 156 HGB). Der Anmeldung der Auflösung einer KG mit Liquidation zum Handelsregister beruht auf einem Gesellschafterbeschluss, Ablauf der gesellschaftsvertraglich festgelegten Zeit oder dem Eintritt eines gesetzlichen Auflösungsgrundes im Sinne der §§ 132 ff. HGB. Der Anmeldung der Auflösung der KG zum Handelsregister nach § 143 HGB folgt die Liquidation der Gesellschaft oder eine von den Gesellschaftern vereinbarte andere Art der Auseinandersetzung. Die Namen der Liquidatoren und der Umfang ihrer Vertretungsmacht sind in das Handelsregister einzutragen (§ 148 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Das Liquidationsverfahren gliedert sich im Wesentlichen in die Abschnitte der Bilanzaufstellung, der Beendigung der laufenden Geschäfte, Forderungseinzug und Schuldenbegleichung, der Umsetzung des restlichen Vermögens und der Verteilung des Gesellschaftsvermögens. Mit der abschließenden Verteilung des Vermögens ist die Liquidation beendet, d.h. die Gesellschaft ist vollbeendet und kann nicht wiederhergestellt werden. Die Beendigung der Liquidation muss von allen Gesellschaftern zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Das Registergericht gibt von Amts wegen die Löschung der Gesellschaft bekannt. Sofern sich nach der Beendigung der Liquidation jedoch herausstellt, dass noch Abwicklungsmaßnahmen durchzuführen sind, kann die Gesellschaft für die Dauer der Liquidation mit den selben Liquidatoren als wieder in Liquidation befindlich eingetragen werden, so genannte Nachtragsliquidation.

Mehr zum Thema Auflösung einer KG mit Liquidation sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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