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Arbeitshilfe - Stand: 04.02.2022

AG: Bargründung, notarielles Gründungsprotokoll – Muster

Anna Keller
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Im notariellen Gründungsprotokoll einer Aktiengesellschaft stellen die Gründer die Satzung fest und erklären die Übernahme der Aktien. Die damit einhergehende Errichtung einer AG (so ge-nannte Vorgesellschaft oder auch Vor-AG) setzt unter anderem voraus, dass sämtliche Aktien, die das Grundkapital repräsentieren, übernommen werden und jeder der Gründer zumindest eine Aktie übernimmt. Im notariellen Gründungsprotokoll sind alle Gründer namentlich zu be-zeichnen, die von ihnen übernommenen Aktien nach Zahl oder Nennbetrag, dem Ausgabebe-trag und der Gattung nach zu konkretisieren und der eingezahlte Betrag des Grundkapitals anzu-geben. Ferner sind mindestens drei Mitglieder für den Aufsichtsrat und mindestens ein Mitglied für den Vorstand zu bestellen. Die Gründer und Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand kön-nen personenidentisch sein, nicht hingegen Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder. In der festzustellenden Gründungssatzung sind Sondervorteile und der Gründungsaufwand offen-zulegen und Angaben zu den Sacheinlagen zu machen. In der Regel wird die Bestellung des ers-ten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für...